Gewerbemietrecht
Die Anwaltskanzlei Maturana-Nuñez ist auf das Gewerbemietrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung aus der Beratung sowohl von Mietern als auch von Vermietern. Der Fokus liegt auf der Erstellung und Verhandlung von Gewerbemietverträgen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Überprüfung bereits abgeschlossener Mietverträge mit dem Ziel, Chancen und Risiken für die Mandanten zu identifizieren. Sofern und soweit dies zweckmäßig ist, werden sich ergebende Gestaltungsmöglichkeiten anschließend umgesetzt.
Wegen der regelmäßig großen wirtschaftlichen Bedeutung ist es empfehlenswert, schon vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages über Geschäftsräume einen Experten für diese Materie hinzuzuziehen. Trotzdem werden sehr oft Gewerbemietverträge abgeschlossen, deren juristische Qualität der wirtschaftlichen Bedeutung der Vereinbarung nicht gerecht wird. Aufgrund zahlreicher Fehlerquellen drohen gravierende finanzielle Nachteile.
Genauso typische wie riskante Fehler bei der Gestaltung von Gewerbemietverträgen sind u.a. Verstöße gegen die gesetzlichen Formanforderungen (seit dem 1. Januar 2025 ist anstelle der Schriftform die Textform einzuhalten), unpräzise Beschreibungen des Nutzungszwecks oder der geschuldeten Beschaffenheit des Mietobjektes, unerkannte Verbote gegen den gewerblichen Gebrauch der Fläche sowie ungewollte Haftungsübernahmen.
Für Vermieter kann es außerdem nachteilig sein, wenn Vertragsklauseln als unzulässige allgemeine Geschäftsbedingungen und somit als unwirksam einzustufen sind. Dann gelten die gesetzlichen Regelungen, von denen eigentlich abgewichen werden sollte.
Die Kanzlei Maturana-Nuñez bietet maßgeschneiderte, die branchenspezifischen Bedürfnisse berücksichtigende Gewerbemietverträge an, mit denen all diesen Risiken Rechnung getragen wird.
Präzise formulierte und vollständige Mietverträge sorgen im Übrigen nicht bloß im Streitfall für klare Verhältnisse. Vielmehr werden durch unmissverständliche Regelungen Konflikte im Ansatz vermieden.
Die Kanzlei Maturana-Nuñez beachtet bei Mietvertragsverhandlungen immer auch die Marktverhältnisse. So kann es beispielsweise in einem vermieterfreundlichen Marktumfeld für einen potentiellen Mieter nachteilig sein, in seinem Sinn eine Optimierung nahezu jeder Vertragsklausel zu fordern. Eine solche Herangehensweise dürfte zu einem schnellen Ende der Vertragsverhandlungen führen. Andererseits gilt es aber einen Vertrag auszuhandeln, der die Interessen des Mandanten hinreichend schützt und ihm keine unverhältnismäßigen Risiken aufbürdet. In vielen Punkten lässt sich dieses Ziel erreichen, indem dem Verhandlungspartner verdeutlicht wird, dass keine gegensätzlichen Interessen vorliegen, sondern berechtigte Wünsche beider Seiten, die mit den Mitteln kompetenter Vertragsgestaltung unter einen Hut gebracht werden können. Des Weiteren möchte der Verhandlungspartner häufig schlicht aus juristischer Unkenntnis an den Klauseln eines ständig verwendeten Vertragsmusters festhalten, obwohl dies sachlich nicht gerechtfertigt ist. Eine nachvollziehbare Erläuterung der Rechtslage kann in diesen Fällen weiterhelfen.
Für Mieter ist eine umsichtige Verhandlungsführung auch in Bezug auf regelmäßig vom Vermieter verwendete Vertragsklauseln sinnvoll. Auf den ersten Blick für den Mieter nachteilige Bestimmungen können unwirksam sein und würden erst durch diesbezügliche Verhandlungen zwischen den Parteien als sogenannte Individualvereinbarungen gültig werden. Deswegen ist es angebracht, genau abzuwägen, was zum Gegenstand der Gespräche mit dem Vermieter gemacht wird.
Zusammenfassend lässt sich daher festhalten, dass es eine vernünftige und sich regelmäßig lohnende Investition ist, sich im Hinblick auf Gewerbemietverträge rechtlich kompetent beraten zu lassen. Gerne steht Ihnen die Anwaltskanzlei Maturana-Nuñez hierfür zur Verfügung.